Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 33
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 33
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 33:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom08.09.2014
- 1 BvR 23/14 -
Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen. Im Grundsatz genügt es nach Art. 19 Abs. 4 GG, den Eilrechtsschutz zu gewähren, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen. Eine Beschränkung auf unaufschiebbare Fälle, wie zum Beispiel auf die Aufdeckung von schweren Rechtsbrüchen staatlicher Stellen, greift jedoch in unverhältnismäßiger Weise in die Pressefreiheit ein. Die Verfassungsbeschwerde eines Journalisten hat das Bundesverfassungsgericht dennoch nicht zur Entscheidung angenommen, da er die Eilbedürftigkeit seines Antrags vor den Verwaltungsgerichten nicht hinreichend dargelegt hat. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 33 wird teils auch als „ZD 15, 33“, „ZD 2015, S. 33“ oder „ZD 15, S. 33“ zitiert.