Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 341
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 341
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 341:
Amtsgericht Nienburg, Urteil vom20.01.2015
- 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) -
Verwertung einer vom Opfer einer Straftat angefertigten anlassbezogenen Dashcam-Aufnahme im Rahmen des Strafprozesses zulässig
Nimmt ein Autofahrer zur Beweissicherung mit Hilfe einer Dashcam das Fahrverhalten eines anderen Fahrzeugführers auf, so können die dadurch entstandenen Aufnahmen im Rahmen eines Strafprozesses verwertet werden. Denn insoweit überwiegt das Interesse an der effektiven Strafverfolgung das Interesse am Geheimschutz. Dies hat das Amtsgericht Nienburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 341 wird teils auch als „ZD 15, 341“, „ZD 2015, S. 341“ oder „ZD 15, S. 341“ zitiert.