Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2015, 35
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 35
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 35:
Landgericht Darmstadt, Urteil vom16.10.2014
- 27 O 133/14 -
Schufa-Drohung: Zusendung einer "Letzten Mahnung" mit Inaussichtstellen einer Datenübermittlung an die Schufa bei einer bereits bestrittenen Forderung unzulässig
Ist eine Forderung vom angeblichen Schuldner bestritten worden, so ist es unzulässig eine "Letzte Mahnung" zu verschicken, in der mit einer Datenübermittlung an die Schufa gedroht wird. Denn ein solches Schreiben ignoriert in unzulässiger Weise das bereits erfolgte Bestreiten der Forderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2015, 35 wird teils auch als „ZD 15, 35“, „ZD 2015, S. 35“ oder „ZD 15, S. 35“ zitiert.