wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2015, 92

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2015, Seite: 92

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2015, 92:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom09.07.2014
- 103 C 160/14 -

Wohnungsmieter kann nicht Beseitigung von Kameraattrappen am Hauseingang verlangen

Ein Wohnungsmieter kann nicht die Beseitigung der durch den Vermieter am Hauseingang angebrachten Kameraattrappe verlangen. Denn durch eine Kamaraatrappe wird nicht das allgemeine Persönlich­keits­recht des Mieters verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZD 2015, 92 wird teils auch als „ZD 15, 92“, „ZD 2015, S. 92“ oder „ZD 15, S. 92“ zitiert.