Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2016, 439
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2016, Seite: 439
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2016, 439:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom16.12.2015
- 11 U 5/14 -
Journalist steht Auskunftsanspruch gegen privates Unternehmen der Daseinsvorsorge zu
Einem Journalisten kann nach dem Pressegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Anspruch auf Auskunft gegenüber einem privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge zu stehen. Dass das Unternehmen privatrechtlich organisiert ist, spielt dann keine Rolle, wenn es durch die öffentliche Hand beherrscht wird. Ein Gericht hat zudem nicht zu überprüfen, ob der Auskunftsanspruch für die Berichterstattung erforderlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2016, 439 wird teils auch als „ZD 16, 439“, „ZD 2016, S. 439“ oder „ZD 16, S. 439“ zitiert.