Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2016, 442
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2016, Seite: 442
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2016, 442:
Landgericht Berlin, Urteil vom04.02.2016
- 52 O 394/15 -
Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Aufklärung über Speicherung der E-Mail-Adresse und des Namens bei Verwendung eines Kontaktformulars
Wird der Nutzer eines Kontaktformulars auf einer Internetseite entgegen § 13 des Telemediengesetzes (TMG) nicht darüber aufgeklärt, dass seine E-Mail-Adresse und sein Name gespeichert werden, so liegt darin kein Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn Mitbewerber werden durch die fehlende Aufklärung nicht spürbar beeinträchtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2016, 442 wird teils auch als „ZD 16, 442“, „ZD 2016, S. 442“ oder „ZD 16, S. 442“ zitiert.