Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2016, 447
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2016, Seite: 447
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2016, 447:
Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom27.01.2016
- 6 Ca 4195/15 -
Keine Verwertung einer Videoaufzeichnung aufgrund Unverhältnismäßigkeit der heimlichen und anlasslosen Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Zeigt eine Videoaufnahme die Entnahme von Geld aus einem Tresor durch einen Arbeitnehmer, so ist die Aufzeichnung in einem Zivilprozess nicht verwertbar, wenn die Videoüberwachung heimlich sowie anlasslos geschah und somit unverhältnismäßig ist. Eine solche Maßnahme ist nicht durch § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gedeckt. In diesem Fall tritt das Beweisinteresse des Arbeitgebers hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zurück. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2016, 447 wird teils auch als „ZD 16, 447“, „ZD 2016, S. 447“ oder „ZD 16, S. 447“ zitiert.