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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2016, 447

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2016, Seite: 447

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2016, 447:

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom27.01.2016
- 6 Ca 4195/15 -

Keine Verwertung einer Videoaufzeichnung aufgrund Unverhältnis­mäßig­keit der heimlichen und anlasslosen Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Zeigt eine Videoaufnahme die Entnahme von Geld aus einem Tresor durch einen Arbeitnehmer, so ist die Aufzeichnung in einem Zivilprozess nicht verwertbar, wenn die Videoüberwachung heimlich sowie anlasslos geschah und somit unverhältnismäßig ist. Eine solche Maßnahme ist nicht durch § 32 Abs. 1 des Bundes­daten­schutz­gesetzes (BDSG) gedeckt. In diesem Fall tritt das Beweisinteresse des Arbeitgebers hinter dem allgemeinen Persönlich­keits­recht des Arbeitnehmers zurück. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2016, 447 wird teils auch als „ZD 16, 447“, „ZD 2016, S. 447“ oder „ZD 16, S. 447“ zitiert.