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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2017, 399

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2017, Seite: 399

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2017, 399:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom06.04.2017
- OVG 12 B 7.16 -

Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis wegen abstrakter Gefahr von Straftaten stellt Verstoß gegen Bundes­daten­schutz­gesetz dar

Deckt eine Kamera den Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis ab, um der abstrakten Gefahr einer Straftat zu begegnen, so liegt ein Verstoß gegen das Bundes­daten­schutz­gesetz (BDSG) vor. Da vor allem mildere Mittel vorliegen, wie etwa Aufbewahrung von Wertsachen im videoüberwachten nicht öffentlichen Bereich, Personaleinsatz sowie Verpixelung, ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht nach § 6 b BDSG gerechtfertigt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZD 2017, 399 wird teils auch als „ZD 17, 399“, „ZD 2017, S. 399“ oder „ZD 17, S. 399“ zitiert.