Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2017, 399
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2017, Seite: 399
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2017, 399:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom06.04.2017
- OVG 12 B 7.16 -
Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis wegen abstrakter Gefahr von Straftaten stellt Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz dar
Deckt eine Kamera den Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis ab, um der abstrakten Gefahr einer Straftat zu begegnen, so liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor. Da vor allem mildere Mittel vorliegen, wie etwa Aufbewahrung von Wertsachen im videoüberwachten nicht öffentlichen Bereich, Personaleinsatz sowie Verpixelung, ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht nach § 6 b BDSG gerechtfertigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2017, 399 wird teils auch als „ZD 17, 399“, „ZD 2017, S. 399“ oder „ZD 17, S. 399“ zitiert.