wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZD 2018, 538

Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2018, Seite: 538

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2018, 538:

Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom03.04.2018
- 3 O 199/17 -

Keine Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen bei Vorliegen von Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter

Eine Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen ist nicht erforderlich, wenn das Kerngeschehen durch die Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter feststeht. Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten können dieses Kerngeschehen nicht in Zweifel ziehen. Dies hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZD 2018, 538 wird teils auch als „ZD 18, 538“, „ZD 2018, S. 538“ oder „ZD 18, S. 538“ zitiert.