Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZD 2019, 419
Zeitschrift für Datenschutz (ZD),
Jahrgang: 2019, Seite: 419
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZD 2019, 419:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom19.01.2019
- 2 AZR 426/18 -
BAG: Einsichtnahme in auf einem Dienstrechner nicht als "privat" gekennzeichnete Dateien eines Arbeitnehmers ohne begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung zulässig
Der Arbeitgeber darf Dateien, die auf einem Dienstrechner nicht als "privat" gekennzeichnet sind, einsehen, auch wenn kein begründeter Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die Erkenntnisse aus der Computeruntersuchung können im Rahmen eines Kündigungsprozesses verwertet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZD 2019, 419 wird teils auch als „ZD 19, 419“, „ZD 2019, S. 419“ oder „ZD 19, S. 419“ zitiert.