Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZfIR 2005, 400
Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR),
Jahrgang: 2005, Seite: 400
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZfIR 2005, 400:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle ZfIR 2005, 400 wird teils auch als „ZfIR 05, 400“, „ZfIR 2005, S. 400“ oder „ZfIR 05, S. 400“ zitiert.