Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZfIR 2006, 556
Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR),
Jahrgang: 2006, Seite: 556
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZfIR 2006, 556:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZfIR 2006, 556 wird teils auch als „ZfIR 06, 556“, „ZfIR 2006, S. 556“ oder „ZfIR 06, S. 556“ zitiert.