wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZfIR 2006, 556

Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR),
Jahrgang: 2006, Seite: 556

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZfIR 2006, 556:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -

Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden

Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle ZfIR 2006, 556 wird teils auch als „ZfIR 06, 556“, „ZfIR 2006, S. 556“ oder „ZfIR 06, S. 556“ zitiert.