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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 26.05.2011
- 3 U 67/11 -
Google-"Snippets": Suchergebnisse ("Snippets") haben keinen ehrverletzenden Aussagegehalt
Unterlassungsanspruch gestützt auf eine Persönlichkeitsverletzung besteht nicht
Suchergebnisse haben keinen ehrverletzenden Aussagegehalt. Selbst wenn man ihnen einen solchen zubilligen würde, würde es sich allenfalls um die Verbreitung einer fremden Meinungsäußerung handeln. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von Google die Unterlassung, vier bestimmte Suchergebnisse bei Eingabe seines Vor- und Zunamens in die Suchmaschine der Beklagten anzuzeigen. Gab man den Namen des Klägers in die Suchmaschine ein, erhielt man eine Suchergebnisliste von insgesamt 434 Treffern. Darunter waren folgende Ergebnisse: Nigeriabetrug, Machenschaften, Betrug, Immobilienbetrug. Der Kläger war der Auffassung, dass der durchschnittliche Suchmaschinennutzer den Inhalt der "Snippets" dahingehend verstehen könne, dass der Kläger Täter oder Teilnehmer von Betrugstaten im Zusammenhang mit Immobilien sei. Der Durchschnittsnutzer verstehe... Lesen Sie mehr