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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autorin“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.05.2018
- 15 U 66/17 -

"Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle": Autor muss Auskunft über Anzahl und Verbleib der Kopien der Tonbandaufnahmen von Dr. Helmut Kohl geben

Weitere Auskunftsansprüche bereits verjährt

Im Rechtsstreit um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" muss der Hauptautor des Buches der Erbin des Altbundeskanzlers Auskunft über Anzahl und Verbleib von Kopien der Originaltonbänder erteilen. Weitere Auskunftsansprüche sind verjährt. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Das Gericht änderte insoweit eine Entscheidung des Landgerichts Köln in einem Teilbereich zu Gunsten des Beklagten ab und wies im Übrigen die Berufungen beider Seiten zurück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Beklagten und dem verstorbenen Altbundeskanzler waren jedenfalls in der Zeit von 1999 bis 2002 an über 100 Tagen während über 600 Stunden 200 Tonbänder aufgezeichnet worden. Der Verstorbene sprach sehr ausführlich sein gesamtes Leben auf Band, insbesondere aus den 16 Jahren, in denen er das Amt des Bundeskanzlers ausgeübt hatte. Der Beklagte nahm die Originaltonbänder zur Vorbereitung von geplanten Buchveröffentlichungen jeweils mit nach Hause und ließ die auf Tonband aufgezeichneten Gespräche in Form von Transkripten niederschreiben.Unter Verwendung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.05.2018
- 15 U 65/17 -

Kohl-Zitate im Buch "Vermächtnis: Die Protokolle" bleiben im Wesentlichen verboten

Angegriffene Zitate verletzen postmortales Persönlichkeits­recht des Verstorbenen

Im Rechtsstreit um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben die vom verstorbenen Altbundeskanzler bzw. dessen Erbin angegriffenen Textstellen im Wesentlichen verboten. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in weiten Teilen die vom Landgericht Köln gegenüber den Buchautoren und dem Verlag ausgesprochene Verpflichtung, einzeln bezeichnete Textstellen nicht zu veröffentlichen.

Bei der Unterlassungsverpflichtung unterschied das Oberlandesgericht im rechtlichen Ansatzpunkt zwischen dem Hauptautor des Buches auf der einen Seite und dem Co-Autor und dem Verlag auf der anderen Seite. Der Hauptautor darf alle 116 angegriffenen Textstellen nicht weiterverbreiten. Das hatte bereits das Landgericht so entschieden. Das Oberlandesgericht führte aus, dass der Hauptautor... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.2015
- XI R 35/12 -

BFH: Autorenlesung als umsatz­steuer­begünstigte theaterähnliche Vorführung

Keine ermäßigte Umsatzsteuer bei reinem Vorlesen

Zwar unterfällt eine Veranstaltung, bei der ein Autor vor Publikum aus seinem Buch vorliest, nicht der ermäßigten Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 a) des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Autorenlesung als künstlerischer Vortrag ausgestaltet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Schriftstellerin führte im Jahr 2008 Lesungen aus ihrem zuvor erschienen Buch durch. Bei den Lesungen veränderte sie häufig ihre Stimme zum Ausdruck besonderer Situationen oder zur Darstellung handelnder Personen und unterstrich dies mit Mimik, Körperhaltung und Bewegung. Sie unterbrach das Lesen immer wieder für Erläuterungen, die mehr... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 28.09.2016
- 3 K 2206/13 und 13 K 2205/13 (Urteil vom 25.08.2016) -

Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten zulässig

Steuerabzug vom Honorar erfolgt auch bei Vorliegen eines "total buy out"

Überlassen ausländische Autoren oder Journalisten einem deutschen Medienunternehmen ihre Werke zur umfassenden Nutzung, ist ein Steuerabzug nach § 50 a EStG vom Honorar vorzunehmen. Das gilt auch für den Fall, dass ein sogenannter "total buy out" vorliegt, d. h. sämtliche Rechte gegen eine Pauschalvergütung übertragen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Verfahren wendeten sich die Kläger gegen den Steuerabzug des Finanzamts mit der Begründung, dass die umfassende Rechteüberlassung steuerrechtlich den Verkauf der Rechte am Werk darstelle. Die Vorschrift des § 50 a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterwerfe jedoch nur die Nutzungsüberlassung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und nicht deren Verkauf dem Steuerabzug.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.04.2016
- 6 U 120/15 -

Formulierung "Wenn das Haus nasse Füße hat" genießt keinen urheberrechtlichen Schutz

Redewendungen der Alltagssprache müssen für allgemeinen Gebrauch freigehalten werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass dem Ausdruck "Wenn das Haus nasse Füße hat" kein urheberrechtlicher Schutz zukommt.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Verlag, dessen Autor die Zeile "Wenn das Haus nasse Füße hat" für sich reklamierte und die Formulierung als Untertitel eines Buches über Mauerwerkstrockenlegung verwandt hatte. Er verlangte Unterlassung von der Betreiberin einer Website, die mit dem Slogan auf Twitter für ihr Online-Angebot ebenfalls im Bereich der Mauerwerkstrockenlegung geworben hatte.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2016
- 6 K 3472/14 -

Verluste aus Veröffentlichung eines Buches über Wanderungen können steuermindernd geltend gemacht werden

Während Anlaufzeit der schriftstellerischen Tätigkeit ist Verlust steuerlich anzuerkennen

Berichtet ein Steuerpflichtiger in einem Buch über die von ihm durchgeführten Wanderungen, können die Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schrift­stellerischen Tätigkeit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erklärte im Streitjahr 2012 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten Kosten für die Veröffentlichung eines Buches als Betriebsausgaben einer selbständigen, schriftstellerischen Tätigkeit. Der Kläger berichtete in seinem Buch über von ihm durchgeführte Wanderungen und fügte den Berichten Karten und Höhenprofile hinzu. Er... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2016
- I ZR 198/13 -

Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

Verlegern stehen nach dem Urheberrecht keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist die im Jahr 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft Wort. Sie ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, in dem sich Wortautoren und deren Verleger zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die ihr vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rüdesheim, Urteil vom 09.01.2001
- 3 C 233/04 -

Zusicherung einer Autorenlesung: Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds bei fehlender Lesung durch den Autor höchstpersönlich

Fehlen einer zugesicherten, wertbeeinflussenden Eigenschaft

Wird eine Lesung durch den Autor zugesichert und findet die Lesung tatsächlich von jemand anderen statt, so besteht ein Anspruch der Rückerstattung des Eintrittsgelds. Denn es fehlt an einer zugesicherten und wertbeeinflussenden Eigenschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Rüdesheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mann sechs Eintrittskarten für die Lesung eines autobiografischen Werks durch den Autor kaufte, musste dieser wegen Krankheit absagen. Statt des Autors erfolgte die Lesung durch einen seiner Mitarbeiter. Der Mann klagte daraufhin gegen die Veranstalterin auf Rückzahlung des Eintrittsgelds.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.03.2013
- 15 K 3276/10 U -

Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf den Verkauf von Erstexemplaren an den Buchautor

Herstellung und Lieferung der Bücher an Autoren ist insgesamt nur mit 7 % zu versteuern

Der Verkauf von Erstexemplaren durch einen Verlag an Buchautoren, die hierfür zur Abdeckung der Druckkosten einen höheren Preis als den Ladenpreis zahlen, stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Daher sind die Herstellung der Bücher und die Lieferung an die Autoren zu den jeweils vereinbarten Preisen insgesamt nur mit 7 % zu versteuern. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt einen Verlag, der Bücher herstellt und verbreitet. Um bei neu aufgelegten Werken zumindest die Druckkosten ersetzt zu bekommen, verpflichteten sich die Buchautoren im Regelfall, jeweils 50 Erstexemplare zu einem über dem späteren Ladenpreis liegenden Preis abzunehmen.Das Finanzamt teilte die hierfür entrichteten Entgelte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.08.2012
- 12 K 1967/11 -

Autorenlesung unterliegt ermäßigtem Steuersatz

Lesung ist als eine der Theatervorführung vergleichbare Darbietung anzusehen

Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Autorin und erzielte Honorare für Lesungen aus ihrem aktuellen Buch. Diese unterwarf das Finanzamt dem Umsatzsteuerregelsatz von 19 %, da die Lesungen weder künstlerische noch kabarettistische Veranstaltungen seien.Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht und gewährte die Steuerermäßigung. Die Klägerin lese nicht nur,... Lesen Sie mehr