wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Rüdesheim, Urteil vom 09.01.2001
3 C 233/04 -

Zusicherung einer Autorenlesung: Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds bei fehlender Lesung durch den Autor höchstpersönlich

Fehlen einer zugesicherten, wertbeeinflussenden Eigenschaft

Wird eine Lesung durch den Autor zugesichert und findet die Lesung tatsächlich von jemand anderen statt, so besteht ein Anspruch der Rückerstattung des Eintrittsgelds. Denn es fehlt an einer zugesicherten und wertbeeinflussenden Eigenschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Rüdesheim hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mann sechs Eintrittskarten für die Lesung eines autobiografischen Werks durch den Autor kaufte, musste dieser wegen Krankheit absagen. Statt des Autors erfolgte die Lesung durch einen seiner Mitarbeiter. Der Mann klagte daraufhin gegen die Veranstalterin auf Rückzahlung des Eintrittsgelds.

Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds bestand

Das Amtsgericht Rüdesheim entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe gemäß §§ 633, 634 BGB ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgelds zugestanden. Durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag habe sich die Veranstalterin verpflichtet, die versprochene Lesung am bestimmten Ort und zur bestimmten Zeit mit dem angekündigten Inhalt und der angekündigten Besetzung stattfinden zu lassen. Dieser Pflicht sei sie jedoch nicht nachgekommen. Da eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorgelegen habe, sei es auch nicht auf ein Verschulden der Veranstalterin angekommen.

Fehlen einer wertbeeinflussenden und werterhöhenden Eigenschaft

Zudem habe der Umstand, dass der Autor selbst eine Lesung abhalten sollte, nach Ansicht des Amtsgerichts eine wertbeeinflussende und werterhöhende Eigenschaft dargestellt. Dies habe daraus gefolgt, dass nur der Autor selbst den Sinngehalt seines Textes so, wie er ihn versteht und regelmäßig verstanden haben will, durch besondere Art und Weise des Vortrags vermitteln kann. Das mit einer Autorenlesung einhergehende hohe Maß an Authentizität könne selbst durch den Vortrag eines engen Mitarbeiters des Autors nicht erreicht bzw. aufrechterhalten werden. Dies gelte insbesondere für eine Autobiografie.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Amtsgericht Rüdesheim, ra-online (zt/NJW 2002, 615/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2002, Seite: 615
NJW 2002, 615

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17227 Dokument-Nr. 17227

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17227

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?