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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Bayerisches Verwaltungsgerichtshof“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.06.2024
- 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809 -

Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers sind als Dienstunfall anzuerkennen

VGH München stuft Tätigkeiten mit besonders hoher Infektionsgefahr ein

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Berufungen des Freistaates Bayern gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Augsburg und Würzburg zurückgewiesen und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die jeweils bei den Klägern eingetretenen Corona-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen.

Zur Begründung führte der BayVGH aus, dass in den vorliegenden Einzelfällen die Beamten durch ihre jeweils konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit bei einem Lehrgang für Sportübungsleiter und bei der Unterrichtung an einer staatlichen Wirtschaftsschule der Gefahr einer Corona-Infektion in ähnlichem Maße wie eine Person im Gesundheitsdienst, der Pflege oder einem Labor besonders ausgesetzt gewesen seien.Die dienstliche Teilnahme am praktischen Teil eines Anfang März 2020 beginnenden Lehrgangs für Sportübungsleiter barg für Polizisten eine hohe Wahrscheinlichkeit in sich, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Die von einer gesteigerten... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2024
- 10 ZB 23.1558 -

Leinenzwang für Loisl und Schnipsi

Große Hunde in Gebieten mit Publikumsverkehr sind anzuleinen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat den für zwei große Hunde aus dem Landkreis Günzburg angeordneten Leinenzwang bestätigt.

Der Kläger ist Halter zweier Hunde namens Loisl und Schnipsi. Mit Bescheiden aus dem Februar 2023 hat die Verwaltungsgemeinschaft als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde für die beiden Hunde einen Leinenzwang angeordnet. Begründet wurde der Leinenzwang u.a. damit, dass die Hunde nach Aussagen mehrerer Betroffener frei herumlaufen würden. Die vom Kläger gegen den Leinenzwang erhobenen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.05.2023
- 5 BV 20.2104 -

Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

Videoüberwachung nur bei klaren Gefahren für die Sicherheit

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Videoüberwachung eines Ortsansässigen im Passauer Klostergarten als rechtswidrig eingestuft und die Stadt verpflichtet, die Videoüberwachung des Klägers zu unterlassen.

Beim Klostergarten handelt es sich um ein größeres Areal in der Passauer Innenstadt, das teilweise begrünt ist und der örtlichen Bevölkerung v. a. in den Sommermonaten als Erholungsort dient. Wegen der nahegelegenen Universität sowie des Zentralen Omnibusbahnhofs wird der Klostergarten täglich von mehreren tausend Menschen durchquert. Auf Wunsch der Polizei, die den Klostergarten... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2022
- 10 B 21.1694 -

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein

Klimacamp zum Zeitpunkt der Maßnahme durch Versammlungs­freiheit geschützt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungs­rechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.

Seit dem 1. Juli 2020 hatte die Klägerin, Fridays For Future Augsburg, neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet, um sich insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden. Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt Augsburg fest, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2021
- 20 NE 21.76 -

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof setzt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug

Weitere Kontakt­beschränkungen aber weiterhin in Kraft

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum (§ 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontakt­beschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat er abgelehnt.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht der Verwaltungsgerichtshof aus, dass nach § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers. Die Entscheidung des Senats... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2449 -

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 01.11.2020
- 10 CS 20.2450 -

BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München zurück

Versammlung darf Verweigerung von Hygienemaßnahmen untersagt werden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat Beschwerden von Veranstaltern zweier Demonstrationen der Querdenken-Bewegung in München zurückgewiesen und damit die von der Landeshauptstadt verfügten Beschränkungen für eine stationäre Versammlung auf der Theresienwiese sowie die vollständige Untersagung eines Aufzugs zur Theresienwiese bestätigt.

Die Landeshauptstadt hatte eine angezeigte Versammlung mit 5.000 Teilnehmern auf 1.000 Teilnehmer beschränkt, eine Maskenpflicht angeordnet und eine bestimmte Anzahl von Ordnern vorgeschrieben. Ein Aufzug, mit 5.000 Teilnehmern, für den der Veranstalter die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen ausdrücklich angekündigt hatte, wurde untersagt. Die gegen die Beschränkungen bzw. die vollständige... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.09.2012
- 2 B 12.109 -

Nachbarklage gegen Asylbewerber­erstaufnahmeeinrichtung in München erfolglos

Verlängerung der Nutzungsänderung des Gebäudes bis 20.04.2012 genehmigt

Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstr. in München sei bis zum 20.04.2012 rechtmäßig und verletze keine Nachbarrechte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr entschieden.

Bereits Anfang der 1950´er Jahre war das umstrittene Gebäude genehmigt worden. Infolge des vermehrten Zustroms von Asylbewerbern in der zweiten Hälfte der 1980’er Jahre wurde die Nutzungsänderung des Gebäudes in eine Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung genehmigt.Die zeitlich befristete Genehmigung wurde zweimal ohne Beteiligung der Nachbarn verlängert. Und auch die... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
- 4 B 12.1389 -

Hund im Urlaub: Hundesteuer auch bei Aufenthalt des Hundes außerhalb des Gemeindegebiets fällig

Hundehalter scheitert mit Klage gegen den gegen ihn erhobenen Hundesteuerbescheid

Eine Gemeinde darf auch dann Hundesteuer erheben, wenn ein Hund sich nicht nur im Gemeindegebiet aufhält, sondern seinen Halter auch an entfernte Orte begleitet. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

In dem vorzuliegenden Fall hat die beklagte Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen und zieht auf deren Grundlage die Hundehalter in ihrem Gemeindegebiet zur Zahlung von Hundesteuer heran. Dagegen wandte sich die Klägerin als Hundehalterin unter anderem mit dem Argument, dass das gesetzliche Merkmal der „Örtlichkeit“ der Steuer nicht gegeben sei. Es bestehe kein hinreichender Bezug... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2012
- 7 CS 12.1423 -

Iranischer Fernsehsender darf Programm bis auf Weiteres nicht über deutsche Satelliten-Bodenstation verbreiten

Fehlende Genehmigung nach dem Europarecht verhindert Nutzung der deutschen Satelliten-Bodenstation

Der iranische Fernsehsender „Press TV“ darf sein Programm bis auf Weiteres nicht über eine deutsche Satelliten-Bodenstation verbreiten. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Die britische Medienaufsicht Ofcom hatte die von ihr erteilte Sendegenehmigung für die in London ansässige Tochtergesellschaft des Senders im Januar 2012 widerrufen. In der Folgezeit wurde das Programm über Satellit unter Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Betreibers einer Satelliten- Bodenstation mit Sitz in Bayern weiter gesendet. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien... Lesen Sie mehr