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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.09.2012
- 2 B 12.109 -
Nachbarklage gegen Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in München erfolglos
Verlängerung der Nutzungsänderung des Gebäudes bis 20.04.2012 genehmigt
Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstr. in München sei bis zum 20.04.2012 rechtmäßig und verletze keine Nachbarrechte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr entschieden.
Bereits Anfang der 1950´er Jahre war das umstrittene Gebäude genehmigt worden. Infolge des vermehrten Zustroms von Asylbewerbern in der zweiten Hälfte der 1980’er Jahre wurde die
Nachbarklage gegen erneuter Nutzungsverlängerung zunächst erfolgreich
Die zeitlich befristete
Maßgebliche Umgebung habe keinen Charakter eines reinen Wohngebietes
Der BayVGH hat nun den Berufungen der Landeshauptstadt München, des Freistaats Bayern und der Betreibergesellschaft gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts München stattgegeben. Die maßgebliche nähere Umgebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2012
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ ra-online
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Dokument-Nr. 14646
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