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Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.05.2023
- 5 BV 20.2104 -
Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig
Videoüberwachung nur bei klaren Gefahren für die Sicherheit
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Videoüberwachung eines Ortsansässigen im Passauer Klostergarten als rechtswidrig eingestuft und die Stadt verpflichtet, die Videoüberwachung des Klägers zu unterlassen.
Beim Klostergarten handelt es sich um ein größeres Areal in der Passauer Innenstadt, das teilweise begrünt ist und der örtlichen Bevölkerung v. a. in den Sommermonaten als Erholungsort dient. Wegen der nahegelegenen Universität sowie des Zentralen Omnibusbahnhofs wird der Klostergarten täglich von mehreren tausend Menschen durchquert. Auf Wunsch der Polizei, die den Klostergarten insbesondere in den Sommermonaten als polizeilichen Brennpunkt ansah, beschloss der Passauer Stadtrat im Jahr 2018 die Installation einer
BayVGH: Videoüberwachung rechtswidrig
Der BayVGH hat die
Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht belegt
Die
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt
Bei der dargelegten Gefahrenlage würden die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen gerade bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten das Interesse der Stadt Passau an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichthof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32972
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