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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020
- 10 Sa 2130/19 -
Biometrische Daten: Arbeitnehmer muss keine Zeiterfassung per Fingerabdruck dulden
Zeiterfassungssystem mit einem Fingerabdruck-Scanner
Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig. Der Arbeitgeber führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien). Der Kläger lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ihm deshalb eine Abmahnung, gegen die sich der Kläger gewandt hat.Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer dieses Zeiterfassungssystem nicht nutzen muss. Auch wenn das System nur Fingerlinienverzweigungen (Minutien)... Lesen Sie mehr