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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.10.2013
- 26 U 183/12 -
Verletzung der Blasenwand und Infektion mit Noro-Viren nach Operation kein ärztlicher Behandlungsfehler
Verletzung der Blasenwand wurde sofort erkannt und fachgerecht behandelt
Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die seinerzeit dreijährige Klägerin aus Bielefeld wurde Anfang des Jahres 2008 im beklagten Krankenhaus in Bielefeld von der mitverklagten Ärztin wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operiert. Dabei kam es zu einer Verletzung der vorgefallenen Blasenwand, die während der Operation bemerkt und sofort versorgt wurde. Bei einer erneuten stationären Behandlung von Beschwerden, die wenige Tage nach der Operation aufgetreten waren, stellte sich heraus, dass sich die Klägerin zwischenzeitlich mit Noro-Viren infiziert hatte. Mit der Begründung, behandlungsfehlerhaft operiert und nach der Operation... Lesen Sie mehr
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