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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bürgerkrieg“ veröffentlicht wurden
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2018
- 3 KO 162/18 u.a. -
Syrischen Flüchtlingen kann bei Wehrdienstentziehung Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zustehen
Bei Rückkehr ist nicht nur mit Strafe wegen Wehrdienstentziehung sondern auch mit politisch motivierter Verfolgung rechnen
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge, die der Wehrpflicht unterliegen, der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden kann.
In den zugrunde liegenden Verfahren war den Antragstellern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der subsidiäre Schutzstatus wegen der Bürgerkriegssituation in Syrien zuerkannt worden. Die Kläger begehrten vor dem Verwaltungsgericht den weitergehenden Flüchtlingsstatus, der vor allem wegen der damit verbundenen Möglichkeit von Familiennachzug und einer erweiterten Aufenthaltserlaubnis vorteilhaft ist.Die Klagen von wehrdienstfähigen Männern hatten beim Verwaltungsgericht Meiningen im Hinblick auf die im Falle der Rückkehr zu erwartende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung Erfolg. Hiergegen war das BAMF in die Berufung gegangen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2007
- 22 S 23/07 -
Einzelne terroristische Anschläge in Urlaubsregion rechtfertigen keine Kündigung des Reisevertrags aufgrund höherer Gewalt
Erfordernis von zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führende Häufung oder Intensität von Terroranschlägen
Kommt es in einer Urlaubsregion zu einzelnen terroristischen Anschlägen, so rechtfertigt dies keine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß 651j BGB. Dies setzt vielmehr voraus, dass eine Häufung oder die Intensität von Terroranschlägen zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein Reisender seine Türkeireise, weil es an einem Tag in Istanbul, Antalya, Marmaris und in der überwiegend von Kurden bewohnten Stadt Diyarbakir zu Terroranschlägen kam. Da sich die Reiseveranstalterin anschließend weigerte, den vollständigen Reisepreis zurückzuzahlen, erhob der Reisende Klage.Das Amtsgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 29.08.2016
- 142 C 625/14 -
Kündigung eines Reisevertrags bei flächeneckenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen im Urlaubsland in Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen
Terroristische Einzelakte gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen kein Kündigungsrecht
Treten im Urlaubsland flächendeckende bürgerkriegsähnliche Zustände mit Bezug auf Reisende oder touristische Einrichtungen auf, rechtfertigt dies eine Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Dagegen begründen terroristische Einzelakte kein Kündigungsrecht. Sie gehören vielmehr zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 buchte eine Mutter für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Kenia für August 2014. Nachdem sie von der Reiseveranstalterin die vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Sicherheitshinweise erhalten hatte, in denen von terroristischen Anschlägen auf Regierungsgebäude, Hotels, Bars, Restaurants, Einkaufszentren und Flughäfen... Lesen Sie mehr
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