die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesbesoldungsgesetz“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022
- 26 K 2275/14, 26 K 6317/14 und 26 K 258/15 -
Besoldung der Richter und Beamten in den Jahren 2013 und 2014 verfassungswidrig
VG Düsseldorf erbittet Klärung durch Bundesverfassungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei Richter (Besoldungsgruppen R 1 und R 2) sowie ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Beamter (Besoldungsgruppe B 3) im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie machen mit ihren Klagen geltend, sie seien in den Jahren 2013 und 2014 nicht amtsangemessen besoldet worden. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 erhöhte der Gesetzgeber die Grundgehälter der Beamten und Richter gestaffelt nach Besoldungsgruppen. Die Grundgehälter für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 wurden entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhöht.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2013
- 3 K 1392/11.WI -
Eingetragene Lebenspartnerschaften zur Gewährung von Familienzuschlag berechtigt
Ausschluss der Lebenspartnerschaft von Gewährung des Familienzuschlags stellt unmittelbare Diskriminierung dar
Einem in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten steht der Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zu, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Umsetzungsfrist für die Gleichbehandlungs-Richtlinie 2000/78/EG ablief. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und 2004 beantragt, ihm Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zu gewähren. Die Stadt hatte dies mit der Begründung abgelehnt, die Leistung stehe allein verheirateten Beamten zu. Nachdem das Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften vom 26.03.2010 in... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.01.2013
- BVerwG 5 C 11.12, BVerwG 5 C 12.12 und BVerwG 5 C 13.12 -
Beamtete Lehrer haben keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer
Besoldungsgesetz enthält keine Grundlage für Gewährung von Aufwandsentschädigung
Beamtete Lehrer an Gymnasien haben gegenüber ihrem Dienstherrn keinen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Vorhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers einschließlich notwendiger Arbeitsmaterialien. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall machten beamtete Lehrer an Gymnasien in Niedersachsen geltend, dass sie gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Vorhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers einschließlich notwendiger Arbeitsmaterialien hätten. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht wiesen die Klagen ab.Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2012
- 1 L 9/12 -
Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf Grundlage des Lebensalters europarechtswidrig
Land muss 10.000,00 € nachzahlen
Das bis zum 31. März 2011 geltende Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt verstößt gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Das Land Sachsen-Anhalt wird daher verpflichtet ca. 10.000,00 € Besoldung an den Kläger nachzuzahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt nunmehr entschieden.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte gerügt, seine Besoldung auf der Basis der Einstufung in vom Lebensalter bestimmte Dienstaltersstufen verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.Das Oberverwaltungsgericht ist - wie schon das Verwaltungsgericht - im Kern der Rechtsauffassung des Klägers gefolgt und hat auf der Grundlage mehrerer Entscheidungen des Europäischen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2011
- BVerwG 2 C 30.09, BVerwG 2 C 27.10 und BVerwG 2 C 48.10 -
BVerwG: Beamten muss bei dauerhafter Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes Verwendungszulage gewährt werden
Nach 18 Monaten ununterbrochener Wahrnehmung einer Aufgabe besteht Anspruch auf Zahlung einer Zulage
Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls, eine Oberstudienrätin, ein Verwaltungsoberrat im Dienst eines Rentenversicherungsträgers und ein Regierungsoberrat im Landespolizeidienst, nahmen anstelle der ihrem Statusamt (jeweils Besoldungsgruppe A 14) zugeordneten Aufgaben über mehrere Jahre hinweg Aufgaben wahr, die einer nicht besetzten Planstelle der höheren Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
- 2 C 47.09/ 2 C 52.09/ 2 C 56.09 -
BVerwG: Auch Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Recht auf Hinterbliebenenversorgung
Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft
In mehreren Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamtinnen und Beamten entschieden.
In den vorliegenden Fällen hatten die Kläger in den Verfahren 2 C 56.09 und 2 C 52.09 als Beamtinnen bzw. Beamte im Auswärtigen Dienst geltend gemacht, dass ihnen Auslandszuschläge für die Zeiten einer Auslandsverwendung bzw. die Aufwandsentschädigung u.a. für die Beibehaltung einer Wohnung im Ausland während einer Abordnung an eine weitere Auslandsdienststelle in gleicher Weise zustünden... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
- BVerwG 2 C 10.09 und BVerwG 2 C 21.09 -
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
Diskriminierung liegt vor, wenn Personen oder Gruppen in vergleichbarer Lage unterschiedlich behandelt werden
Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 - den so genannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden
Die Kläger, ein Beamter des Landes Schleswig-Holstein und ein Bundesbeamter, hatten geltend gemacht, ihnen stehe dieser Zuschlag seit dem 2. Dezember 2003 zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat die geltend gemachten Ansprüche für die Zeit seit Juli 2009 für gegeben erachtet und die Entscheidung der Vorinstanzen abgeändert, soweit sie dem entgegenstehen.Nach dem Wortlaut... Lesen Sie mehr