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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
- BVerwG 2 C 10.09 und BVerwG 2 C 21.09 -
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
Diskriminierung liegt vor, wenn Personen oder Gruppen in vergleichbarer Lage unterschiedlich behandelt werden
Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 - den so genannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden
Die Kläger, ein
Familienzuschlag nach Bundesbesoldungsgesetz nur für Eheleute
Nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes wird der
Ehe und Lebenspartnerschaft vergleichbar anzusehen
Nach Unionsrecht liegt eine unzulässige unmittelbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.07.2008
[Aktenzeichen: 3 LB 13/06] - Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 27.08.2004
[Aktenzeichen: 11 A 103/04]
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2005
[Aktenzeichen: 4 S 1533/05] - Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 16.06.2005
[Aktenzeichen: 3 K 2512/04]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 18.05.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 10.09]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 13.07.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 10.09]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 05.10.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 10.09]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 18.05.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 21.09]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 13.07.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 21.09]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 05.10.2010 [Aktenzeichen: BVerwG 2 C 21.09]
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Dokument-Nr. 10485
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