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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2013
- 3 K 1392/11.WI -
Eingetragene Lebenspartnerschaften zur Gewährung von Familienzuschlag berechtigt
Ausschluss der Lebenspartnerschaft von Gewährung des Familienzuschlags stellt unmittelbare Diskriminierung dar
Einem in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten steht der Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zu, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Umsetzungsfrist für die Gleichbehandlungs-Richtlinie 2000/78/EG ablief. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger 2003 eine
Vergleichbare Lage zwischen Partnern eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehepartnern
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab dem Kläger nun Recht und verurteilte die Stadt am 14.03.2013 zur Zahlung des Familienzuschlags zuzüglich Zinsen seit Rechtshängigkeit. Obwohl grundsätzlich die Besoldung nach § 2 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz nur durch Gesetz geregelt werde, müsse der Kläger nicht warten, bis die in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen vorgesehene rückwirkende besoldungsrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe von dem Hessischen Landtag verabschiedet worden ist. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online
- Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09]) - Eingetragene Lebenspartner haben vorläufig Anspruch auf Eintragung der Lohnsteuerklasse III
(Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 20.12.2012
[Aktenzeichen: 5 V 213/11 (Urteil v. 9.12.2011) und 5 V 223/11]) - Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2012
[Aktenzeichen: 3 AZR 684/10])
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Dokument-Nr. 15439
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