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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2012
- 1 L 9/12 -
Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf Grundlage des Lebensalters europarechtswidrig
Land muss 10.000,00 € nachzahlen
Das bis zum 31. März 2011 geltende Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt verstößt gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Das Land Sachsen-Anhalt wird daher verpflichtet ca. 10.000,00 € Besoldung an den Kläger nachzuzahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt nunmehr entschieden.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte gerügt, seine
OVG folgt Rechtsauffassung des Klägers
Das Oberverwaltungsgericht ist - wie schon das Verwaltungsgericht - im Kern der Rechtsauffassung des Klägers gefolgt und hat auf der Grundlage mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass die
Geringere Besoldung für jüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation
Die Zuordnung zu Dienstaltersstufen nach der hier noch maßgeblichen Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes richte sich maßgeblich nach dem Lebensalter, so dass lebensjüngere
Keine "Anpassung nach oben" für den Kläger
Anders als das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht aber nicht die vom Kläger begehrte „Anpassung nach oben“, d.h. dessen Einstufung in die höchste Besoldungsstufe ausgesprochen, sondern sich an der im Zeitpunkt der Einstellung des Klägers maßgeblichen Regelhöchstaltersgrenze orientiert.
Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht in Anwendung des besoldungsrechtlichen Grundsatzes der zeitnahen Geltendmachung Ansprüche nur ab Beginn des Jahres zuerkannt, in welchem diese geltend gemacht worden sind.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online
- Gerichtshof der Europäischen Union soll Beamtenbesoldung prüfen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2012
[Aktenzeichen: VG 7 K 425.12 u.a.]) - Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.08.2012
[Aktenzeichen: 9 K 1175/11.F, 9 K 5034/11. F, 9 K 5036/11.F und 9 K 8/12. F]) - Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
(Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 5 A 349/09 HAL u.a.])
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Dokument-Nr. 14958
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