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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Duldungsvollmacht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Gießen, Beschluss vom 14.03.2013
- 1 S 337/12 -
Keine Haftung des eBay-Mitglieds bei Nutzung seines eBay-Kontos durch einen unbekannten Dritten
Haftung wegen einer Anscheins- bzw. Duldungsvollmacht nur in engen Ausnahmefällen
Wird das Konto eines eBay-Mitglieds von einem unbekannten Dritten geknackt und bietet dieser darüber bei Auktionen mit, so haftet dafür grundsätzlich nicht der Kontoinhaber. Eine Haftung wegen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde über ein eBay-Konto im Rahmen einer Auktion ein MacBook ersteigert. Das Laptop wurde beim Verkäufer persönlich abgeholt. Die Zahlung des Kaufpreises blieb jedoch aus. Der Verkäufer nahm daraufhin den Kontoinhaber in Anspruch. Dieser bestritt jedoch an der Auktion teilgenommen zu haben und wies den Zahlungsanspruch zurück. Es stellte sich heraus, dass ein unbekannter Dritter den Account des eBay-Mitglieds knackte, darüber das MacBook ersteigerte und es beim Verkäufer abholte. Der Verkäufer war der Meinung, der Inhaber des eBay-Kontos hätte seinen Account besser überwachen müssen und hafte deshalb für den Kaufpreis... Lesen Sie mehr
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