die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einbringung von Sachen bei Gastwirten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2005
- 12 U 142/04 -
Haftung des Gastwirts bei Diebstahl eines Hotelzimmersafes
Gast und Hotel müssen sich Schaden teilen
Wenn einem Gast im Safe des Hotelzimmers deponierte Gegenstände im Gesamtwert von über 100.000 Euro gestohlen werden, muss das Hotel die Hälfte des Schadens ersetzen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnte im Sommer 2001 für einige Tage mit seiner Ehefrau in dem von der Beklagten betriebenen Luxushotel. Im Hotelzimmer befand sich ein Safe, der in die hölzerne Schrankwand eingebaut war. Am Abend des 1. August 2001 drangen Unbekannte in das Hotelzimmer ein und entwendeten den Safe. Dabei wurde die auf der linken Seite zwischen zwei Regalböden angebrachte Holzverblendung mit einem Hebelwerkzeug aufgewuchtet und der Tresor herausgehoben. Einbruchsspuren an den Türen und Fenstern des Hotelzimmers fand man nicht. Der Kläger behauptet, in dem Zimmersafe hätten sich von ihm hinterlegtes Bargeld in Höhe von... Lesen Sie mehr