die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einzelverbindungsübersicht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.04.2006
- 3 W 28/06 -
Telefonrechnung: Streit um 0190er/0900er-Gespräche
Telefongesellschaft muss Telefonverbindungen beweisen
Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass Telefongesellschaften anhand von Einzelverbindungsaufstellungen beweisen müssen, dass 0190er- Verbindungen zustande gekommen sind.
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine Telefongesellschaft einem Kunden (Beklagter) eine Monatsrechnung, die neben anderen Posten pauschal 93 Verbindungen mit fast 97.733 Zeiteinheiten zu einem Rechnungsbetrag von über 5.209,17 EUR auswies, aus. Der Kunde sollte so genannte Mehrwertdienste (hier: 0190er Rufnummern) genutzt haben. Der Kunde bestritt, die Mehrwertdienste in diesem Umfang genutzt zu haben und bezahlte lediglich den Restbetrag der Telefonrechnung. Das Telefonunternehmen nahm den Kunden gerichtlich auf die Zahlung der über 5.000 EUR in Anspruch.Der Telefonkunde wollte sich gegen die Klage verteidigen und stellte beim... Lesen Sie mehr
Landgericht Augsburg, Urteil vom 24.04.2007
- 3 O 678/06 -
Mobilfunkanbieter tragen die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Verbindungsabrechnungen
Gericht weist Klage über knapp 14.000,- EUR Handygebühren ab
Wenn Mobilfunkbetreiber und Kunde über die Berechnung von Gebühren zu so genannten Mehrwertdiensten streiten, muss der Mobilfunkbetreiber nachweisen, dass diese Gespräche auch tatsächlich geführt worden sind. Er trägt die Beweislast. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Augsburg die Klage eines Mobilfunkbetreibers ab, der knapp 14.000,- EUR Gesprächsgebühren von einem Kunden forderte.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Mobilfunkbetreiber D2 (Klägerin) von einem Kunden (Beklagter) 13.962,77 EUR. Der Kunde bestritt die von D2 abgerechneten Gespräche geführt zu haben. Er trug vor, dass möglicherweise Dritte so genannte "Hacker" die Möglichkeit der Manipulation des von ihm bei D2 gekauften Handys der Marke Nokia 6310 i genutzt und die entsprechenden Verbindungsdaten... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 02.03.2006
- 2 BvR 2099/04 -
BVerfG schränkt Fernmeldegeheimnis ein - Fahnder dürfen auf Handydaten und E-Mails zugreifen
Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten
Handy- und E-Mail-Verbindungsdaten unterliegen nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind und der Übertragungsvorgang beendet ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Daten sind jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt.
Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Entscheidung vom 19.11.2004
- 5 S 297/04 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von benutzten Mehrwegdienst bei fehlendem Nachweis von Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
Die Klägerin verlangte von dem in Nordhorn wohnenden Beklagten Zahlung von ca. 1.600,00 Euro für die Nutzung von 11 xxx-Auskunftsdiensten in der Zeit vom 10.05. bis zum 30.08.2002.
Hintergrund für die Zahlungsklage waren Gebührenansprüche eines Telefonunternehmens, zu deren Leistungen es gehörte, Anrufe, die aus dem Teilnehmernetz der deutschen Telekom AG kommen und mit denen Mehrwertdienstrufnummern angewählt werden, über eine von dem Unternehmen betriebene Diensteplattform an die entsprechenden Diensteanbieter weiterzuleiten, die dann die Mehrwertdienste erbringen.... Lesen Sie mehr