die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erlaubniserfordernis“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2023
- 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21 -
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten
Erteilung einer Betriebserlaubnis für Wettvermittlungsstellen setzt Mindestabstände von 350 m Schulen und Einrichtungen für Minderjährige voraus
Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Für den Betrieb einer stationären Wettvermittlungsstelle bedarf es einer Erlaubnis. Gesetzlich vorgesehen ist in Nordrhein-Westfalen zudem, dass Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten sollen. Unter Berufung auf dieses Mindestabstandsgebot lehnte die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag einer Wettveranstalterin und einer Wettvermittlerin auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ab. ... Lesen Sie mehr