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Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.04.2013
- 12 K 1625/12 E -
Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung kein begünstigter Arbeitslohn
Wert der Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Erfindung für Höhe der Zahlung maßgeblich
Eine an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindung gezahlte Vergütung stellt weder eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit noch eine Entschädigung dar. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Rahmen seiner Beschäftigung ein "Aluminium Silicon Tape" zur Verbesserung der Fensterproduktion entwickelt, für das zugunsten seiner Arbeitgeberin ein Patent eingetragen wurde. Nach einer Vereinbarung über eine einmalige Zahlung der Arbeitgeberin in Höhe von 268.000 Euro wurden alle Ansprüche des Klägers nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) abgegolten. Das Finanzamt gewährte für die im Jahr 2010 gezahlte Vergütung entgegen dem Antrag des Klägers nicht den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG.Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht des Klägers ebenfalls... Lesen Sie mehr
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