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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 29.05.2008
- 7 E 989/07 -
Keine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienfahrverbot für LKW im grenzüberschreitenden Verkehr zur termingerechten Beladung von Seeschiffen
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass ein Speditionsunternehmer aus Limburg /Lahn keine Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Ferienfahrverbot für seine LKW im grenzüberschreitenden Verkehr durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde beanspruchen kann, wenn er nichtverderbliches Ladegut zu Schiffen transportieren will, die von europäischen Häfen regelmäßig nach Übersee starten.
Das Gericht konnte im Fall des klagenden Speditionsunternehmers keine Besonderheiten erkennen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt hätten. Die gesetzlichen Fahrverbote für LKW an Sonntagen, die in der Ferienzeit (01.07. bis 31.08. eines Jahres) aufgrund des teilweise extrem gesteigerten Fahraufkommens auch auf den Samstag ausgedehnt werden, dienten der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber lasse Ausnahmen nur bei besonderer Dringlichkeit und nur dann zu, wenn nicht allein wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe vorlägen, die sich regelmäßig von jedem Spediteur anführen ließen.Der Kläger... Lesen Sie mehr
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