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Amtsgericht Frankfurt am Main, Entscheidung vom 27.06.2019
- 29 C 1220/19 -
Bezeichnung einer Mieterin als "Fräulein" durch ältere Mitmieter stellt keine Beleidigung dar
Mieterin steht kein Unterlassungsanspruch zu
Wird eine Mieterin von älteren Mitmietern als "Fräulein" bezeichnet, so liegt darin keine Beleidigung. Der Mieterin steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung klagte im Jahr 2019 gegen ein Ehepaar, welches ebenfalls eine Wohnung in dem Haus bewohnte, auf Unterlassung. Hintergrund dessen war, dass das Ehepaar die Mieterin wiederholt als "Fräulein" bezeichnete, obwohl die Mieterin dies ausdrücklich nicht wünschte. Die Mieterin sah in der Bezeichnung eine Beleidigung. Die Eheleute waren um die 90 Jahre alt.Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung als Fräulein durch das Ehepaar zu. Zum einen fehle es an dem notwendigen... Lesen Sie mehr
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