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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 25.03.2021
- 4 K 3145/20 -
Urteil zu Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters während einer Gemeinderatssitzung
Freiburger Oberbürgermeister durfte Ratsmitglied eingeschränkten Demokratieverständnis" unterstellen
Die Äußerung des Freiburger Oberbürgermeisters in einer Gemeinderatssitzung am 26.05.2020, mit der er gegenüber einem Stadtrat in Erwiderung auf dessen Redebeitrag äußerte "Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis", hielt sich in den von den Mitgliedern des Gemeinderats einzuhaltenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Die Äußerung des Oberbürgermeisters erfolgte im Anschluss an einen Redebeitrag des Stadtrats, der darin mit scharfen Worten die Absetzung des Tagesordnungspunkts 6 forderte, welcher sich unter anderem mit der Neubesetzung gemeinderätlicher Ausschüsse und Gremien befasste. Der Stadtrat (im Folgenden: Kläger) bildet mit einem weiteren Stadtrat im Gemeinderat die Gruppierung "Alternative für Deutschland (AfD)". Am 01.10.2020 erhob er beim Verwaltungsrecht Freiburg Klage mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Äußerung des Oberbürgermeisters.Diese Klage wies das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:... Lesen Sie mehr