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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fremdenfeindlichkeit“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2023
- 80 K 26/22 OL -

Bloßer Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt bei unverzüglicher Löschung kein Dienstvergehen dar

Verhängte Geldbuße von 1.000 € unzulässig

Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 erhielt ein Beamter in Berlin eine Disziplinarverfügung, mit der gegen ihn eine Geldbuße von 1.000 € verhängt wurde. Dem Beamten wurde vorgeworfen, im Besitz zweier Videodateien mit fremdenfeindlichen und diskriminierenden Inhalt gewesen zu sein. Zudem wurde ihm vorgeworfen, von einem Freund über WhatsApp ein fremdenfeindliches Bild erhalten zu haben. Der Beamte erhob Klage gegen die Verfügung. Er gab an, die Videodateien und die Bilddatei unverzüglich von seinem Handy gelöscht zu haben. Zudem habe er dem Freund mitgeteilt, ihn künftig mit derlei Dateien nicht mehr zu nerven.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 14.12.2021
- 18 L 1967/21 -

Rechtsgerichtete Aktivitäten bei Facebook lassen an luftverkehrs­rechtlicher Zuverlässigkeit zweifeln

VG lehnt Eilantrag ab

Aus rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen Aktivitäten bei Facebook kann auf eine luftverkehrs­rechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag eines Luftsicherheits­assistenten abgelehnt.

Der bei einer externen Firma beschäftigte Antragsteller war seit mehr als zehn Jahren als Kontrollperson für Fracht und Post am Flughafen Köln/Bonn tätig. Die hierfür nach dem Luftsicherheitsgesetz erforderliche Zuverlässigkeitsfeststellung erhielt er von der Bezirksregierung Düsseldorf zuletzt im Jahr 2019. Nachdem diese vom Innenministerium auf entsprechende Aktivitäten des Antragstellers... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.11.2018
- 2 StR 325/18 -

Urteil gegen den sogenannten "Laserman" rechtskräftig

Revision unbegründet

Die Revision des John Ausonius gegen seine Verurteilung wegen Mordes wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil enthält keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig.

Im hiesigen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. John Ausonius hat daraufhin unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet.Nach den Feststellungen des Landgerichts war... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 15.11.2017

Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in privatem WhatsApp-Chat unwirksam

Weitergabe privater Unterhaltungen an den Arbeitgeber darf nicht zu Lasten von Arbeitnehmern gehen

Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die fristlosen Kündigungen von Angestellten, die in einem kleinen privaten WhatsApp-Chat fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, unwirksam sind.

Die Angestellten des zugrunde liegenden Verfahrens waren fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten.Das Arbeitsgericht Mainz gab den Kündigungsschutzklagen statt. Das Gericht sah in dem Verhalten der Angestellten keinen Kündigungsgrund, weil dies auf den privaten Smartphones der Mitarbeiter... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.2016
- 16 U 87/15 -

Zulässige Meinungsäußerung bei Aussage "Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremden­feindlichkeit"

Kein Vorliegen einer Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik

Wird in einer Broschüre die Aussage vertreten, dass ein Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremden­feindlichkeit sei, so kann dies von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein. Jedenfalls liegt in einer solchen Äußerung keine Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Verein gegen eine Aussage, die in einer Broschüre getätigt wurde. Dort hieß es unter anderem, dass der Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei. Der Verein meinte, diese Aussage stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar und klagte daher auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr