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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2023
- 80 K 26/22 OL -
Bloßer Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt bei unverzüglicher Löschung kein Dienstvergehen dar
Verhängte Geldbuße von 1.000 € unzulässig
Der bloße Besitz und Erhalt von fremdenfeindlichen Bildern oder Videos stellt jedenfalls dann kein Dienstvergehen dar, wenn der Beamte die Dateien sofort löscht. Die Verhängung einer Geldbuße von 1.000 € ist dann unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 erhielt ein Beamter in Berlin eine Disziplinarverfügung, mit der gegen ihn eine
Kein Dienstvergehen durch Besitz der Videodateien
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers. Zunächst stelle der
Kein Dienstvergehen durch Erhalt der Bilddatei
Gleiches gelte für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32878
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