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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.11.2018
- 2 StR 325/18 -
Urteil gegen den sogenannten "Laserman" rechtskräftig
Revision unbegründet
Die Revision des John Ausonius gegen seine Verurteilung wegen Mordes wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil enthält keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig.
Im hiesigen Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen
Mord an Frau in Deutschland während Flucht vor schwedischer Strafverfolgung
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen
Auslieferung des Angeklagten nach Deutschland 26 Jahre nach Mord
Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23. Februar 1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss. Zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2018
[Aktenzeichen: 5/22 Ks - 3390 Js 22158/93]
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Dokument-Nr. 26739
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