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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Frostschäden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2024
- 7 U 251/20 -
Fehlende Leerung und Absperrung wasserführender Leitungen in lange leerstehendem Gebäude ist grob fahrlässig
Wohngebäudeversicherer kann bei Frostaufplatzungen Leistung um 75 % kürzen
Steht ein Gebäude lange leer, so ist die fehlende Leerung bzw. Absperrung der wasserführenden Leitungen grob fahrlässig. Kommt es zu einem Schadensfall wegen Frostaufplatzungen, so kann der Wohngebäudeversicherer die Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 75 % kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem seit November 2016 leerstehenden Gebäude in Hessen kam es im Januar 2017 zu einem Schadensfall wegen Frostaufplatzungen. Da die wasserführenden Leitungen weder geleert noch abgesperrt waren, weigerte sich der Wohngebäudeversicherer den Frostschaden zu regulieren. Der Hauseigentümer erhob daher Klage. Er führte unter anderem an, dass er zwei Personen damit beauftragt habe, für eine Beheizung zu sorgen und dies zu überwachen. Tatsächlich haben die zwei Personen im November 2016 die Heizung gewartet und so eingestellt, dass in den Räumen eine Temperatur von 10 °C herrschte. Das Raumklima wurde im Schnitt zweimal wöchentlich kontrolliert.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.12.2015
- 5 U 190/14 -
Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus
Zwei Mal wöchentlich erfolgende Kontrolle der Heizung im Ferienhaus ausreichend
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Gebäudeversicherer für einen Frostschaden in einem Ferienhaus haftet.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen geklagt, der Eigentümer eines Ferienhauses in der Gemeinde Moormerland ist. Anfang Februar 2012 herrschten dort Minustemperaturen im zweistelligen Bereich. Das Ferienhaus des Klägers war zu dieser Zeit nicht bewohnt. Die Heizungsanlage (Baujahr 2009) fiel aus, mehrere Leitungen und Heizkörper platzten. Dadurch kam... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 21.09.1995
- 26 C 366/95 -
Fehlende Beheizung einer leerstehenden Wohnung im Winter führt zu Wasserrohrbruch: Vermieter haftet für dadurch entstandene Wasserschäden anderer Mieter
Hohe Frosttemperaturen begründen Pflicht zur Beheizung
Kommt es in einer leerstehenden Wohnung zu einem Wasserrohrbruch, weil der Vermieter trotz herrschender Frosttemperaturen die Wohnung nicht beheizte, und verursacht dies Wasserschäden, so haftet der Vermieter dafür. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1991 herrschten teilweise Minustemperaturen von bis zu 17 °C. Dies führte in einer leerstehenden und nicht beheizten Wohnung zu einem Wasserrohrbruch. Der Wasserrohrbruch infolge Frosteinwirkung verursachte wiederum in der unter der leerstehenden Wohnung liegenden Wohnung Wasserschäden im Kinderzimmer, Esszimmer sowie in Küche und... Lesen Sie mehr
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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 25.07.2012
- 10 o 81/10 -
Tote Fische (Kois) im Gartenteich: Haftpflichtversicherung muss Schaden für erstickte Fische ersetzen
Haftpflichtversicherung wurde explizit für diese Art Schäden abgeschlossen
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine private Haftpflichtversicherung knapp 15.000 Euro Schadensersatz an den Eigentümer eines Gartenteiches zahlen muss, dessen Kois durch ein Fehlverhalten seiner Schwägerin erstickten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hält in seinem Gartenteich in Schönebeck teure Kois. Der Fischteich hat einen Eisfreihalter, der bei Frosttemperaturen dafür sorgte, dass ein kleiner Bereich des Teiches eisfrei bleibt, damit die Fische nicht ersticken. Zum Jahreswechsel 2010/2011 machte der Kläger Urlaub und bat seine Schwägerin die Blumen im Haus zu gießen. Die Schwägerin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.1971
- VIII ZR 164/70 -
Wasserschaden in der Weihnachtszeit: Mieter muss bei längerer Abwesenheit Vermieter Zutritt zu gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen
Mieter muss für Notfälle Schlüssel beim Vermieter oder anderen Mietern hinterlegen
Wer gemietete Räume für eine längere Zeit verlässt, ist dazu verpflichtet, anderen Personen für den möglichen Eintritt eines Notfalls den Zugang zu ermöglichen. Die Abgabe des Schlüssels an andere Mieter oder den Vermieter ist dabei eine zumutbare Maßnahme. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Handwerksmeister Mieter von Gewerberäumen zum Betrieb einer Schreinerei. Direkt unter diesen Räumlichkeiten befand sich ein Papiergroßhandel, der auch ein größeres Lager unterhielt. Der Schreinermeister schloss seinen Betrieb über die Weihnachtszeit und wollte ihn erst nach zehn Tagen im Neujahr wieder öffnen. Am 27. Dezember stellte der Inhaber des... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bonn, Urteil vom 21.11.2006
- 10 O 203/06 -
Hauseigentümer müssen Heizungsanlagen im Winter regelmäßig überprüfen
Kontrolle muss so oft erfolgen, dass selbst bei einem Komplettausfall der Heizung keine Frostschäden in wasserführenden Anlagen entstehen
Wer als Hauseigentümer im Winter die Heizungsanlage nicht regelmäßig kontrolliert, kann im Falle von Frostschäden leer ausgehen. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall kehrte der Hauseigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses nach einem 7-wöchigen Mallorca-Urlaub am 17.03.2006 in sein Haus zurück. Dabei musste er feststellen, dass die Innentemperatur des Hauses nahezu auf dem Niveau der Außentemperatur lag. Im Februar und März 2006 herrschten teils erhebliche Minustemperaturen mit Werten von bis zu -9,1 Grad Celsius... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 28.09.2004
- 28 O 14020/01 -
Im nicht benutzten Gebäude müssen Wasserleitungen im Winter entleert werden
Eiszapfen und Tropenpflanzen
Nur kurz währte die Freude an den Eiszapfen, die die Ehefrau eines Hauseigentümers an einem Januar-Vormittag unter dem Dach des Nebengebäudes hängen sah. Es stellte sich heraus, dass die Heizung dort nicht lief, so dass ein Wasserrohr einfror und platzte. Es entstand ein Sachschaden von über 20.000,- €.
Die Gebäudeversicherung weigerte sich hierfür aufzukommen, denn der Hauseigentümer wäre nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet gewesen, in einem nicht benutzten Gebäude die Wasserleitungsanlage zu entleeren, abzusperren und entleert zu halten.Dieser wollte das nicht gelten lassen und erhob Klage zum LG München I. Er berief sich darauf, dass das Nebengebäude zwar... Lesen Sie mehr
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