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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 25.07.2012
- 10 o 81/10 -
Tote Fische (Kois) im Gartenteich: Haftpflichtversicherung muss Schaden für erstickte Fische ersetzen
Haftpflichtversicherung wurde explizit für diese Art Schäden abgeschlossen
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine private Haftpflichtversicherung knapp 15.000 Euro Schadensersatz an den Eigentümer eines Gartenteiches zahlen muss, dessen Kois durch ein Fehlverhalten seiner Schwägerin erstickten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hält in seinem Gartenteich in Schönebeck teure
Haftpflichtversicherung verweigert Kostenerstattung des Schadens
Schwägerin und Schwager hofften nun, dass die hinter der Schwägerin stehende private
Haftungsausschluss durch Beteiligten war ausdrücklich nicht gewollt
Das Landgericht entschied, dass die Schwägerin und damit die hinter ihr stehende Versicherung den Schaden ersetzen muss. Zwar goss die Schwägerin ohne Bezahlung die Blumen. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Gefälligkeitsverhältnis, bei dem eine Haftung für Schäden in der Regel ausgeschlossen ist. Die beiden Verwandten hatten auch nicht über einen Haftungsausschluss konkret gesprochen. Die Auslegung der Situation ergibt jedoch, dass ein Haftungsausschluss durch die Beteiligten gerade nicht gewollt gewesen ist. Die Schwägerin hatte gerade für solche Fälle eine private
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13853
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