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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Garteneinrichtung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2014
- 63 S 575/12 -
Fehlender Verzug des Vermieters hinsichtlich Durchführung von Schönheitsreparaturen schließt Anspruch des Mieters auf Erstattung von Malerkosten aus
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung
Beauftragt ein Mieter eine Malerfirma zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Vermieter dann nicht zum Ersatz der Malerkosten verpflichtet, wenn er sich nicht in Verzug befindet. Zudem steht dem Mieter auch kein Bereicherungsanspruch zu, da ihm und nicht dem Vermieter die Schönheitsreparatur zugute kommt. Darüber hinaus besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Mietvertragsende wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Vermieter einer Wohnung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da die Vermieter dieser Pflicht aber nicht nachkamen, beauftragten die Mieter der Wohnung selbst eine Malerfirma. Die dadurch entstandenen Kosten verlangten sie von den Vermietern ersetzt. Zudem forderten sie nach Ende des Mietverhältnisses eine Entschädigung wegen der von ihnen zurückgelassenen Garteneinrichtung und Bepflanzung. Da sich die Vermieter weigerten den beiden Forderungen nachzukommen, erhoben die Mieter Klage.Das Landgericht Berlin verneinte zunächst einen Anspruch... Lesen Sie mehr
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