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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gemischt veranlasste Sachzuwendung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2018
- 10 K 3355/16 F,U -

Aufwendungen für Ausrichtung von "Herrenabenden" sind wegen privater Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abziehbar

Kein vollständiger Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben für gemischt veranlasste Ausgaben

Das Finanzgericht Düsseldorf hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass Aufwendungen für die Ausrichtung so genannter "Herrenabende" wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Die Klägerin ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten. Sie machte Aufwendungen für sogenannte Herrenabende als Betriebsausgaben geltend. Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der Partner der Klägerin stattfanden, lud die Klägerin ausschließlich Männer ein. Der Teilnehmerkreis bestand aus Mandanten, Geschäftsfreunden und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen. Die Gäste wurden begrüßt, bewirtet und unterhalten. Die Klägerin machte geltend, dass die Aufwendungen der Pflege und Vorbereitung von Mandaten gedient hätten und daher voll abzugsfähig seien.Im ersten Rechtsgang hat das Finanzgericht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2005
- VI R 32/03 -

Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 entschieden, dass die Kosten einer vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise (gemischt veranlasste Sachzuwendung) grundsätzlich aufgeteilt werden können.

Im Streitfall führte die Klägerin in Portugal eine mehrtägige Außendiensttagung durch. An den Vormittagen fanden Fachveranstaltungen statt. Nachmittags standen neben einer Außendienst-Betriebsversammlung verschiedene Freizeitveranstaltungen auf dem Programm. Das Finanzamt sah die der Klägerin anlässlich der Außendiensttagung entstandenen Aufwendungen als Arbeitslohn der Außendienst-Mitarbeiter... Lesen Sie mehr