die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2004
- III ZR 213/03 -
Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten
Ehemann wählte 0190-Nummern
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Ehemann einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung geschlossen. Im Jahre 1998 entstanden innerhalb von ca. zwei Monaten Gebühren von fast 7.000,- DM, die der Ehemann nur teilweise beglich. Der noch offene Betrag bezog sich ausschließlich auf Verbindungen zu 0190-Nummern, die der Ehemann gewählt hatte. Der Telefondienstleister trat an die Ehefrau heran und verlangte von ihr die Restzahlung von über 5.600,- DM.Zu Unrecht, entschied der Bundesgerichtshof. Gemäß § 1357 Abs. 1 BGB sei zwar jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2005
- III ZR 351/04 -
Patient ohne Versicherungsschutz muss Kosten für Krankenhausbehandlung selbst tragen
Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz
Die klagende Stadt ist Trägerin eines Krankenhauses, in dem die Tochter der Beklagten und ihres früheren Ehemannes stationär behandelt wurde.
Im März 1999 brachte die Beklagte ihre Tochter zur stationären Behandlung in das Krankenhaus. Bei der Aufnahme gab sie an, für ihre Tochter bestehe Versicherungsschutz durch die AOK Lahnstein; Versicherter sei ihr Ehemann. Ferner unterschrieb die Beklagte einen formularmäßigen "Aufnahme-Antrag", der auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses der Klägerin verwies. In den... Lesen Sie mehr