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Sonntag, 24. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haltegriffe“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.04.2022
- 2 LA 171/20 -

Nach Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC-Wand beihilfefähig sein

Keine Zuordnung zur allgemeinen Lebenshaltung

Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erlitt ein in Bremen wohnhafter 61-jähriger Bundesbeamter einen Schlaganfall. Nach der Entlassung aus der Reha, wurde ihm ärztlich Haltegriffe für Dusche und WC verordnet. Nachdem er für 178 € drei Haltegriffe angeschafft hatte, beantragte der Beamte die Gewährung von Beihilfe. Da dies abgelehnt wurde, erhob er Klage. Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung.Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Haltegriffe für Bad und WC seien beihilfefähig.... Lesen Sie mehr

Landgericht Bremen, Urteil vom 05.06.2003
- 7 O 124/03 -

Kreuzfahrtpassagier hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Sturz während hohen Seegangs

Mit starkem Seegang ist auf einer Kreuzfahrt zu rechnen

Für Unfälle wegen Seegangs im Rahmen einer Kreuzfahrt haftet der Reiseveranstalter nicht. Jeder Reisende muss sich auf einen starken Seegang einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger buchte für sich und seine Ehefrau eine Kreuzfahrt von Bremen nach Island. Dabei erlitt er in seiner Kabine einen Unfall. Zu dieser Zeit herrschte ein starker Wind (Windstärke 7) und Seegang "6", die zu Wellenhöhen von bis zu 3,5 Metern führten. Aufgrund des Unfalls konnte der Kläger an denen im Reiseprogramm enthaltenen Landgängen... Lesen Sie mehr



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