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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hurensohn“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 27 C 346/18 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Bezeichnung des Vermieters als "Huso"
"Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher Beleidigung dar
Die Bezeichnung "Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher eine Beleidigung dar. Wird ein Vermieter von einem Wohnungsmieter als "Huso" bezeichnet, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgerichts Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich Mieter in einem Wohnhaus im Juli 2018 bei dem Vermieter über eine von einem Mitmieter ausgehende Lärmbelästigung. Nachdem der Mitmieter davon erfuhr, verfasste er einen öffentlichen Beitrag auf sein Facebook-Profil. Darin klagte er über seine Nachbarn und teilte mit, dass der Vermieter ihm mit einer Kündigung gedroht habe. Im Anschluss daran schrieb er "Dieser Huso kann mich mal". Der Vermieter sah darin eine Bezeichnung als Hurensohn und kündigte dem Mieter fristlos. Da sich dieser weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.... Lesen Sie mehr
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