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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jacke“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.02.2004
- 9 U 161/03 -
Kfz-Diebstahl aufgrund liegen gelassenen Fahrzeugschlüssel: Fahrer haftet wegen grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz
Liegenlassen eines Schlüssels erhöht Diebstahlsrisiko
Wer seine Jacke mitsamt des Fahrzeugschlüssels in einer Gaststätte hängen lässt und geht, handelt grob fahrlässig und ist schadenersatzpflichtig. Denn dadurch wird das Risiko eines Diebstahls erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2012 mietete sich ein Mann einen Wagen. Diesen lieh er wiederum, vom Mietvertrag gedeckt, einer Freundin aus. Die Freundin des Mieters fuhr mit dem Wagen in eine Stadt, um da Karneval zu feiern. Nach einer langen Nacht und Besuchen in mehreren Gaststätten fuhr die Frau mit einem Taxi nach Hause. Dabei vergaß sie ihre Jacke in einer Gaststätte, in der sich auch die Autoschlüssel befanden. Am nächsten Tag war es der Frau nicht mehr möglich das Fahrzeug wieder zu finden. Es blieb auch nachfolgend verschwunden. Die Kaskoversicherung der Mietwagenfirma glich den Schaden aus und verlangte daraufhin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bensheim, Urteil vom 03.08.1990
- 6 C 644/90 -
Keine Haftung des Gastwirts für abhandengekommene Garderobe
Verwahrungsvertrag hinsichtlich der Garderobe liegt regelmäßig nicht vor
Ein Gastwirt muss in der Regel nicht für eine abhandengekommene Garderobe eines Gastes haften. Denn ein Gastwirt ist regelmäßig nicht dazu verpflichtet die Garderobe zu verwahren. Dies gilt selbst dann, wenn der Gast von einem Kellner aufgefordert wird seine Jacke an der Garderobe aufzuhängen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen einem Gast und einem Gastwirt Streit darüber, ob der Gastwirt wegen des Abhandenkommens der Jacke des Gastes schadenersatzpflichtig ist. Der Gast war der Meinung, dass dies so sei. Denn immerhin habe ein Kellner ihn dazu aufgefordert seine Jacke an der Garderobe aufzuhängen. Dadurch sei der Gastwirt verpflichtet gewesen, seine Jacke sicher... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.1985
- 2 S 190/85 -
Haftung des Gaststätteninhabers wegen Diebstahls der Jacke eines Gastes
Persönliche Entgegennahme und Abhängen einer Jacke in nicht einsehbaren Garderobenraum begründet höhere Obhutspflicht des Gaststätteninhabers
Nimmt ein Gaststätteninhaber die Jacke eines Gastes entgegen und hängt sie in die Garderobe, so muss er ausdrücklich auf eine Nichthaftung für die Jacke hinweisen. Tut er dies nicht, kann der Gast eine erhöhte Obhutspflicht des Gaststätteninhabers erwarten. Wird die Jacke entwendet, haftet der Gaststätteninhaber auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Restaurants nahm einem Gast während der Silvesterfeier im Jahr 1984 die teure Rotfuchsjacke ab und hängte sie in dem Garderobenraum, welcher vom Restaurantraum nicht einsehbar war, ab. Als der Gast wieder gehen wollte, bemerkte dieser, dass die Jacke verschwunden war. Er klagte daraufhin gegen den Restaurantbesitzer auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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