die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jahressonderzahlung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2018
- 12 A 68/18, 12 A 11/18, 12 A 79/18, 12 A 70/18, 12 A 80/18, 12 A 71/18, 12 A -
Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig
Gericht urteilt auf Grundlage der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts und mittels umfangreichen Datenmaterials
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, die Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein aufgrund der Kürzung 2007 teilweise verfassungswidrig war.
Die in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 besoldeten Kläger der zugrunde liegenden Verfahren hatten geltend gemacht, dass aufgrund der im Jahre 2007 erfolgten Reduzierung der Jahressonderzahlung die Alimentation das verfassungsrechtlich gebotene Maß unterschreite. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Grundsatzentscheidungen im Jahre 2015 konkrete Maßstäbe aufgestellt hatte (u.a. Vergleich mit der Entlohnung von Angestellten im öffentlichen Dienst, Vergleich mit der Besoldung in anderen Bundesländern, Mindestabstand zur Grundsicherung), hatte das Gericht umfangreiches Datenmaterial beschafft und unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe rechnerisch ausgewertet.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2013
- 1 Sa 27/12 -
Landesbank Baden-Württemberg durfte Führungskräften aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise vereinbarte variable Vergütungen kürzen
Keine Boni bei der LBBW in den Geschäftsjahren 2009 und 2010
Die Landesbank Baden-Württemberg war berechtigt, die mit den Führungskräften vereinbarten variablen Vergütungen in den Geschäftsjahren 2008 bis 2011 aufgrund der drastischen Verluste während der Wirtschafts- und Finanzkrise zu kürzen bzw. zu streichen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Landesbank Baden-Württemberg auf der dritten Führungsebene als Abteilungsleiter tätig. Neben seiner fixen Vergütung in Höhe von ca. 120.000 Euro brutto jährlich erhielt der Kläger in den vergangenen Jahren stets eine variable Vergütung in Höhe von 30 bis 45 % seiner fixen Vergütung. Nach der zwischen den Parteien getroffenen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- 10 AZR 922/11 -
Für Höhe des Anspruchs auf Jahressonderzahlung sind alle Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen
Arbeitsunterbrechungen innerhalb des Kalenderjahres für Anspruch auf Sonderzahlung unerheblich
Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind alle Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr mit demselben Arbeitgeber bestanden haben. Nach § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Monat, in dem der Beschäftigte keinen Entgeltanspruch hat (§ 20 Abs. 4 TV-L). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags als Lehrerin zunächst vom 31. Oktober 2008 bis 16. August 2009 und sodann aufgrund eines weiteren befristeten Vertrags vom 31. August 2009 bis 27. August 2010 beschäftigt. Das beklagte Land leistete für das Jahr 2009 nur eine anteilige Sonderzahlung, ohne den ersten befristeten Arbeitsvertrag... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- 10 AZR 718/11 -
Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres als Voraussetzung für Anspruch auf Jahressonderzahlung rechtswirksam
Tarifliche Regelung stellt keine Diskriminierung wegen des Alters bei wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters ausscheidenden Arbeitnehmern dar
Eine tarifliche Regelung, wonach der Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres abhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, nicht unzulässig wegen ihres Alters. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Gemäß § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, deren Höhe zwischen 60 und 90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts beträgt. Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1968 bei der beklagten Stadt beschäftigt. Zum 31. Oktober 2009 ist er aufgrund... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.07.2012
- 10 AZR 488/11 -
Kürzung der Jahressonderzahlung auch bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes rechtmäßig
Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes änderten an Kürzung nichts
Nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gegen ihren Arbeitgeber. Der Anspruch vermindert sich nach § 20 Abs. 4 TV-L um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Jena angestellt. Arbeitgeber war der Freistaat Thüringen. Am 1. Oktober 2009 trat der Kläger als wissenschaftlicher Mitarbeiter in die Dienste der beklagten Universität zu Köln. Diese zahlte dem Kläger für das Jahr 2009 eine um 9/12... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2011
- 6 Sa 46/11 -
Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt von Jahressonderzahlungen kann auch im Arbeitsvertrag erfolgen
Kein Rechtsanspruch auf Gratifikation auch wenn die Zahlung ohne Vorbehalt erfolgte
Auch wenn Jahressonderzahlungen ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen, entsteht daraus nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Zahlung für die Zukunft. Dies gilt z.B. dann, wenn im Arbeitsvertrag bereits ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung festgeschrieben wurde. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Lehrer einer privaten Handelsschule hatte eine tarifliche Anpassung seiner Arbeitsvergütung als auch eine Jahressonderzahlung vom Träger der Schule eingeklagt. Nach eigenen Angaben sei für die Jahre 2006 bis 2008 regelmäßig eine Anpassung sowie eine Jahressonderauszahlung erfolgt. Er verwies auf den Arbeitsvertrag, nach dem die Anpassung der Grundvergütung in Anlehnung an den Bundesangestelltenvertrag... Lesen Sie mehr