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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2011
- 6 Sa 46/11 -
Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt von Jahressonderzahlungen kann auch im Arbeitsvertrag erfolgen
Kein Rechtsanspruch auf Gratifikation auch wenn die Zahlung ohne Vorbehalt erfolgte
Auch wenn Jahressonderzahlungen ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen, entsteht daraus nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Zahlung für die Zukunft. Dies gilt z.B. dann, wenn im Arbeitsvertrag bereits ausdrücklich die Freiwilligkeit der Zahlung festgeschrieben wurde. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Lehrer einer privaten Handelsschule hatte eine tarifliche Anpassung seiner Arbeitsvergütung als auch eine
"Die Zahlung von Gratifikation, Tantiemen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte".
Der Kläger meinte, er habe zudem einen Anspruch auf
Arbeitgeber: Finanzielle Situation der Schule entscheidet über Anpassung der Grundvergütung
Der beklagte Arbeitgeber entgegnete, bei der Regelung handele es sich um einen statischen Verweis. Hierfür sprächen die bekannten Umstände der Finanzierung der Gehälter für angestellte Lehrer an Privatschulen durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung über die in der Vergangenheit gewährten Erhöhungen der Grundvergütung seien stets von der Prüfung der finanziellen Situation der Schule abhängig gewesen.
Landesarbeitsgericht: Kläger hat Anspruch auf tarifliche Anpassung der Arbeitsvergütung, jedoch nicht auf Jahressonderzahlung
Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigte den Anspruch auf Anpassung der Arbeitsvergütung, es handele sich hierbei nicht wie vom Beklagten behauptet, um eine statische Verweisung. Die Bezahlregelungen richteten sich nach Meinung des Gerichts nach denen des öffentlichen Dienstes. Einen Anspruch auf
Gericht: Klausel ist nicht intransparent
Die strittige Klausel im
Der Anspruch sei für das Jahr 2009 trotz Gewährung einer
Das Landesarbeitsgericht sah in dieser Regelung den vom Bundesarbeitsgericht geforderten klaren und deutliche Vorbehalt (vgl. BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 -), der das Entstehen des Anspruchs auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2011
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vt/st)
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Dokument-Nr. 12709
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