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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jahreswagen“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2010
- 5 K 1084/08 -

FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Jahreswagenrabatten

Bei der Besteuerung des steuerpflichtigen Vorteils eines Mitarbeiters ist nicht vom Listenpreis des Fahrzeugs auszugehen

Gewährt ein Automobilhersteller seinem Mitarbeiter beim Kauf eines Neuwagen einen Rabatt (so genannter Jahreswagenrabatt), so ist bei der Berechnung des steuerpflichtigen Vorteils des Mitarbeiters (so genannter geldwerter Vorteil) nicht vom Listenpreis des Fahrzeugs auszugehen. Vielmehr muss der Listenpreis um solche Rabatte gekürzt werden, die im normalen Geschäftsverkehr tatsächlich erzielt werden können. Individuell ausgehandelte Rabatte sind nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Das Finanzgericht hat mit seinem Urteil konkret vorgegeben, wie der steuerpflichtige Jahreswagenrabatt im Einzelnen berechnet wird.Räumt ein Automobilhersteller einem Mitarbeiter Rabatte beim Kauf von Neuwagen ein, so muss der Mitarbeiter diesen Vorteil (so genannter geldwerter Vorteil) als Arbeitslohn versteuern. Der geldwerte Vorteil besteht in dem Unterschiedesbetrag zwischen dem vom Mitarbeiter gezahlten Preis und dem Preis, den der Arbeitgeber fremden Letztverbrauchern tatsächlich anbietet. Im Streitfall ging das Finanzamt bei der Berechnung dieses geldwerten Vorteils von einem gekürzten Listenpreis des Fahrzeugs aus. Hiergegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.09.2010
- 1 U 75/10 -

OLG Oldenburg: Bezeichnung eines Mietwagens als "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)" stellt unzulässige Werbung dar

Qualitätsvorstellungen des Kaufinteressenten sind nicht mit einem als Mietfahrzeug genutzten "Jahreswagen" vereinbar

Die Bezeichnung "Jahreswagen" für einen Gebrauchtwagen durch einen Autohändler ist dann unzulässig, wenn ein Hinweis auf die vorherige gewerbliche Nutzung als Mietfahrzeug fehlt. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Die Verkaufswerbung mit der Bezeichnung "Jahreswagen" setzt voraus, dass ein Fahrzeug nicht länger als ein Jahr zugelassen ist und in der Regel aus erster Hand stammt. Das ist seit längerem höchstrichterlich entschieden. Ein Händler muss jedoch auch darauf hinweisen, dass der zum Verkauf angebotene "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)" als gewerbliches Mietfahrzeug genutzt werde.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2010
- I-4 U 101/10 -

Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden

Die Angabe bei einem Mietwagen "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/ 1. Hand" ist irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform einen Pkw mit der Beschreibung "Jahreswagen 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Dieser Pkw war gewerblich von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Eine andere Händlerin hatte darin eine Irreführung gesehen und gegen die Anbieterin im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Unterlassungsverfügung erwirkt... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.06.2009
- VI R 18/07  -

BFH: Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Automobilherstellers

Nicht immer besteht erheblicher lohnsteuerrechtlicher Vorteil

Die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise sind nicht stets geeignet, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Waren z.B. "Jahreswagen" aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (§ 8 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr



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