wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2010
I-4 U 101/10 -

Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend

Beim Mietwagenverkauf muss bei der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in Verbindung mit Anzahl der Vorbesitzer über Art des Vorbesitzes aufgeklärt werden

Die Angabe bei einem Mietwagen "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/ 1. Hand" ist irreführend, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform einen Pkw mit der Beschreibung "Jahreswagen 1 Vorbesitzer" und "1. Hand" angeboten. Dieser Pkw war gewerblich von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Eine andere Händlerin hatte darin eine Irreführung gesehen und gegen die Anbieterin im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Unterlassungsverfügung erwirkt (Landgericht Essen, Beschluss vom 18. Oktober 2009, Aktenzeichen 45 O 5/09).

Landgericht verneint Irreführung

Auf den Widerspruch der Anbieterin hatte das Landgericht Essen diesen Beschluss aufgehoben und die Irreführung verneint. Die Angabe der Vorbesitzer werde formal als Bezeichnung der eingetragenen Halter verstanden. Über eine gewerbliche Nutzung müsse nicht aufgeklärt werden, solange durch diesen Gebrauch keine Wertminderung eingetreten sei (Landgericht Essen, Urteil vom 19. März 2010, Aktenzeichen 45 U 5/10).

Durchschnittsverbraucher versteht Angaben nicht nur formal

Das Oberlandesgericht Hamm hat die landgerichtliche Unterlassungsverfügung bestätigt. Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde. Der Durchschnittsverbraucher verstehe die Angabe der Vorbesitzer nicht allein formal, sondern verbinde damit die Vorstellung, von wie vielen Personen und zu welchen Zwecken das Fahrzeug bislang genutzt worden sei. Der Verbraucher entnehme daraus Informationen, wie der Wagen bisher gefahren und gepflegt worden sei. Mietfahrzeuge würden von Fahren mit wechselndem Temperament, Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen benutzt, dies habe Auswirkungen auf die Verschleißteile und den Pflegezustand.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2010
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: 1. Hand | second hand | irreführender Name | Jahreswagen | Mietwagen | Leihwagen | Ersatzwagen
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2010, Seite: 580
DAR 2010, 580
 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2010, Seite: 1275
WRP 2010, 1275

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10178 Dokument-Nr. 10178

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10178

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?