die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „keine positive Kenntnis“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 26.01.2004
- 4 U 81/03 -
Händler muss unfallbedingten Vorschaden auch bei Reparatur offenbaren
Ein Händler muss einen unfallbedingten Vorschaden auch dann offenbaren, wenn das Fahrzeug repariert wurde, sich aber regelmäßig weitere Schäden vermuten lassen. Einen Fachhändler treffe eine Aufklärungspflicht. Das geht aus einem Urteil des OLG Bamberg hervor.
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Lkw Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Lkws. Der beklagte Kfz-Händler habe den unfallbedingten Abriss der Vorderachse nicht offenbart. Dieser sei zwar im Bereich der Vorderachse behoben worden, nicht jedoch der dadurch ebenfalls entstandene Rahmenschaden. Die Käuferin habe sich bei Vertragsschluss ausdrücklich nach dem Vorliegen eines Rahmen- oder Motorschadens erkundigt, was der Händler verneint habe.Der zur Entscheidung berufene 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg hat die stattgebende Entscheidung des Landgerichts Würzburg... Lesen Sie mehr