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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „KernbrStG“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.04.2017
- 2 BvL 6/13 -
Bundesverfassungsgericht erklärt Kernbrennstoffsteuergesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und somit für nichtig
Bundesgesetzgeber fehlt Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Gesetzes
Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlt dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Das Gericht erklärte damit das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig.
Kernbrennstoff, der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wurde, unterlag nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 der Besteuerung. Das Kernbrennstoffsteuergesetz sollte Besteuerungsvorgänge erfassen, bei denen die sich selbsttragende Kettenreaktion vor dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurde. Bei der Steuer handelte es sich nach Auffassung des Gesetzgebers um eine "Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung". Steuerschuldner waren die Betreiber von Kernkraftwerken. Die Steuereinnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer betrugen für den Bundeshaushalt in den Jahren 2011 bis 2016 insgesamt 6,285 Milliarden Euro.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 29.01.2013
- 4 K 270/11 -
Finanzgericht Hamburg bittet Bundesverfassungsgericht um Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes
Kernbrennstoffsteuer ist keine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer
Das Finanzgericht Hamburg ist von der Verfassungswidrigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes überzeugt und wendet sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, das allein die Kompetenz hat, im konkreten Normenkontrollverfahren über die Ungültigkeit eines Gesetzes zu entscheiden. Mit diesem Vorlagebeschluss trifft das Finanzgericht Hamburg bundesweit die erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die im Jahr 2011 als Verbrauchsteuer eingeführte Kernbrennstoffsteuer.
Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juli 2011 in dem vor ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, berechnete sie pflichtgemäß die Steuer und gab beim für sie zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung über rund 96 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2012
- 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11 -
Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform
Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
Zu den gerichtlichen Eilverfahren war es gekommen, nachdem die Betreiberin eines Kernkraftwerks durch Befüllung eines Kernreaktors mit Brennelementen sich selbsttragende Kettenreaktionen ausgelöst und dadurch jeweils den Tatbestand des § 5 Abs. 1 des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen KernbrStG verwirklicht hat. Die Betreiberin hat daran anschließend zwar - wie es das Gesetz vorsieht... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16.09.2011
- 4 V 133/11 -
Kernbrennstoffsteuer möglicherweise verfassungswidrig
Finanzgericht Hamburg äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernstoffsteuergesetzes
Das Finanzgericht Hamburg hat die Anfang 2011 als Verbrauchsteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer - auch "Brennelementesteuer" genannt - in Frage gestellt und einem Eilantrag eines Kernkraftwerkbetreibers stattgegeben. Die Steuer ist möglicherweise verfassungswidrig.
Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Das Kernbrennstoffsteuergesetz verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken, die Kernbrennstoffsteuer selbst zu berechnen und bei dem für sie zuständigen Hauptzollamt anzumelden. So verhielt sich auch die Antragstellerin und gab... Lesen Sie mehr
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